Wer sich aktuell für den Führerschein anmeldet, der weiß in der Regel, dass er mit Bestehen der Prüfungen zwar den Führerschein bekommt, dass dieser jedoch auf Probe ausgestellt wird.
Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass sich bei einem Vergehen entweder die Probezeit verlängert oder aber dass der Führerschein komplett eingezogen wird.
Schwere und minder schwere Verkehrsvergehen während der Führerschein Probezeit
Die Führerschein Probezeit beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit muss der Führerscheinneuling unter Beweis stellen, dass er das erlernte Wissen aus der Fahrschule nun auch selbst anwenden und umsetzen kann. Hierzu zählen vor allem das Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Vermeiden von gefährlichem Verkehrsverhalten und natürlich das Fahren ohne Alkoholeinfluss.
Verstöße bei der Führerschein Probezeit in die Klassen A und B
Der Gesetzgeber hat einen Katalog herausgebracht, wonach die Verstöße bei der Führerschein Probezeit in die Klassen A und B einzuordnen sind. Die Verstöße des Katalog B umfassen beispielsweise verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen oder aber die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern beim Abbiegen. Der Katalog A umfasst die schweren Verkehrsvergehen, wie beispielsweise das Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss. Wird der Führerscheinneuling in diesem Fall von der Polizei erwischt, so wird zum einen die Führerschein Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert, zum anderen muss der Fahrer auch an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Kosten für dieses Seminar liegen bei 250 Euro bis 500 Euro.
Teilnahme am Aufbauseminar
Für die Teilnahme am Aufbauseminar hat der Gesetzgeber eine Frist gesetzt. Spätestens 8 Wochen nach dem Verkehrsvergehen muss das Seminar angetreten werden. Die Schulung selbst wird von einem Psychologen durchgeführt, der seinerseits bescheinigen soll, dass der Fahrschüler zukünftig ein umsichtiger Verkehrsteilnehmer sein wird.