Geht es darum, einen neuen Job oder ein Ausbildungsverhältnis anzutreten, dann ist der Begriff Probezeit kein Fremdwort mehr. Der Angestellte oder Auszubildende muss sich erst bewähren, bevor er die Chance auf eine dauerhafte Beschäftigung erhält. Ähnlich ist es auch beim Führerschein. Hier bedeutet die Probezeit, dass die Fahrerlaubnis anfangs nur für einen gewissen Zeitraum ausgestellt wird. In der Bundesrepublik Deutschland sind dies zwei Jahre. Zwei Jahre, in denen der junge Autofahrer zeigen kann, was er in der Theorie und in der Praxis das Autofahren erlernt hat und ob er dieses Wissen richtig anzuwenden weiß. Eingeführt wurde die Probezeit für den Führerschein, um die Unfallzahlen zu senken. So zeigen statistische Untersuchungen, dass vor allem viele Unfälle von jungen Fahranfängern verursacht werden. Die Probezeit soll dabei keine Bestrafung oder Benachteiligung darstellen. Der Autofahrer soll sich auch nicht unter Druck gesetzt fühlen. Vielmehr soll er in dieser Bewährungszeit erlernen, wie er mit der Fahrerlaubnis und seinem Fahrzeug verantwortungsbewusst umgeht.
Verlängerung der Probezeit
Gelingt es dem Fahranfänger nicht, sich in diesen zwei Jahren zu bewähren und begeht er Regelverstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, dann drohen ihm nicht nur Strafpunkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Unter Umständen passiert es bei einer gewissen Anzahl an Verstößen auch, dass die Probezeit verlängert wird. Hier wird unterschieden in schwerwiegende und weniger schwerwiegende Verstöße. Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen verlängert sich nicht nur die Probezeit um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss sich einem Aufbautraining unterziehen, in welchem ihm nochmals die Möglichkeit gegeben wird, die Einhaltung der Verkehrsregeln ernsthaft zu erlernen. Zu den schwerwiegenden Verstößen, bei denen die Probezeit auf jeden Fall verlängert wird, zählen die:
- Unfallflucht,
- unterlassene Hilfeleistung
- fahrlässige Körperverletzung
- Tötung
- Gefährdung des Straßenverkehrs, durch nachlässiges und falsches Fahrverhalten.
Kommt es während der Probezeit zu drei Auffälligkeiten seitens des Fahranfängers, dann wird diesem der Führerschein für ein halbes Jahr entzogen. Soweit muss es niemand kommen lassen.