Vielen Fahrzeughaltern bereiten die neuen und alten Führerscheinklassen Schwierigkeiten und in der Vielzahl der Unterschiede kennen sich nur wenige aus. Dabei haben sich viele Neuerungen nur namentlich geändert und es gibt zahlreiche Informationsmöglichkeiten über die Änderungen.
Die alten Führerscheinklassen
Die alte Führerscheinklasse 1 bedeutet das leistungsunbeschränkte Führen von Krafträdern und hat sich lediglich namentlich durch die Führerscheinklasse A verändert.
Bei der Klasse 1a ändert sich gegenüber der neuen Führerscheinklasse lediglich die Erlaubnis, nach mindestens zwei Jahren Fahrerfahrung das zugehörige Fahrzeug führen zu dürfen.
Führerscheinklasse A1 wiederum bedeutet unverändert wie die alte Führerscheinklasse 1b, die Erlaubnis des Fahrens von Krafträdern bis 125 cm³.
Die alte Führerscheinklasse 2 beinhaltet das Führen von Fahrzeugen über 7.500 kg und Züge mit mehr als drei Achsen und die Klasse 3 steht für dasselbe, nur mit dem Unterschied, dass die Fahrzeuge nur bis 7.500 kg Gewicht haben dürfen.
Grundsätzlich kann sich jeder Fahrzeughalter und Fahrzeugführer an verschiedenen Stellen Beratung und Information über die alten und neuen Führerscheinklassen einholen.