Junge Menschen erwarten den Tag der bestandenen Führerscheinprüfung meist sehnlichst, dürfen sie ab diesem Tag dann endlich selbstständig ein Kfz führen.

Noch vor wenigen Jahren war das Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen erst dann möglich, wenn der Fahranfänger mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die meisten jungen Leute meldeten sich daher auch erst kurz vor ihrem Geburtstag bzw. erst nach dem 18. Geburtstag zum Führerschein an.

Das ist heute anders, denn der Gesetzgeber erlaubt es, dass mit dem Führerschein schon ab dem 16. Lebensjahr begonnen werden darf. Das jedoch heißt nicht, dass sich der Absolvent direkt nach dem Bestehen der Prüfung auch hinters Steuer setzen darf. Das ist erst mit 17 erlaubt und dann auch nur in Begleitung einer anderen Person, die ihrerseits in besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und vom Fahrschüler zuvor auch als Begleitperson angegeben wurde.

Die Eltern als Beifahrer

Ist die praktische Prüfung bestanden, der Absolvent jedoch noch nicht 18 Jahre alt, so darf er zwar ein Auto fahren, jedoch nie alleine. Ob es Sinn macht, wenn zwar alleine fahren darf, eine Begleitperson jedoch anwesend sein muss, sei einmal dahin gestellt. Mögliche Fahrfehler macht der Fahrer beim Führerschein mit 17 selbst und ein Eingreifen vonseiten des Beifahrers ist nur bedingt möglich.

Viele Fahranfänger nehmen es im Vorfeld in Kauf, dass sie zunächst nur in Begleitung, meist eines Elternteils, fahren dürfen. Häufig führt das am Ende jedoch zu Differenzen und zu Unmut. Wer will schon Vater oder Mutter neben sich haben, wenn man zu Freunden fahren möchte, in die Diskothek oder ins Schwimmbad. Für viele absolut uncool, zumal man sich in diesem Fall auch hätte fahren lassen können. Außerdem haben die Eltern auch nicht immer dann Zeit, wenn man selbst fahren will. Also heißt es warten oder eben doch den Bus nehmen.